Impressum:
MOTIVFILM
Joshua Murat
Cederwald 6
51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 - 961234
Steuernummer: 204/5254/2231
mail:info@motivfilm.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen MOTIVFILM
und dem Auftraggeber. Dies gilt auch insbesondere dann, wenn der
Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese
entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende
Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn MOTIVFILM in Kenntnis
entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen MOTIVFILM und dem Auftraggeber
zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in
diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2.Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1. Jeder an MOTIVFILM erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. der
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe, Rohschnitte und Endschnitte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch
dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben
sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer MOTIVFILM insbesondere die
urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97. UrhG. zu.
2.3. Die Entwürfe, Rohschnitte und Endprodukte dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von MOTIVFILM weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von
Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt MOTIVFILM,
eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag
für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
2.4. MOTIVFILM überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabeder
Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. MOTIVFILM hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den
Auftragnehmer MOTIVFILM zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für
Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) üblichen Vergütung.
2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner
Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen
kein Miturheberrecht.
3.Vergütung
3.1. Entwürfe und Endschnitte bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung sind Nettobeträge,
die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Vergütung
erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern
keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder
Endschnitte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, so ist MOTIVFILM berechtigt, die Vergütung für die Nutzung
nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die MOTIVFILM
für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
4.Fälligkeit der Vergütung
4.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb 10 Tagen zahlbar.
4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch - künstlerischen Gründen
verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine
entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt
sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von MOTIVFILM hohe
finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte
Abschlagszahlungen zu leisten.
4.4. Bei Zahlungsverzug MOTIVFILM Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die
Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
5.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Endschnitten,
Drehbüchern oder DVD-Covern werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem
Tarifvertrag für Design - Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
5.2. MOTIVFILM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, MOTIVFILM entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
Rechnungen für MOTIVFILM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der
Auftraggeber, den Auftragnehmer von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die
Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, inbesondere für spezielle
Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen,
Reproduktionen, Satz, Ton und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber
zu erstatten.
6.Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen und Endschnitten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht
jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Versendung der Arbeiten und von Entwürfen erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im
Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber
die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu
vergüten. Hat MOTIVFILM dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Produzenten geändert
werden.
7.Haftung und Gewährleistung
7.1. MOTIVFILM verpflichtet sich , den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt
auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster
etc. sorgfältig zu behandeln.
7.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig
auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine
Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistung in Auftrag gibt, sind
die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Er
wird keinerlei Haftung für Serverausfälle, technische Probleme oder höhere
Gewalt übernommen.
7.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Endschnitten oder Drehbüchern durch den
Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeitvon Text und
Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Drehbücher und Endschnitte entfällt jede Haftung von MOTIVFILM
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftraggeber nicht.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach
gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.8.MOTIVFILM verhandelt im Namen und im Auftrag
des Auftraggebers die Verfügungs- und Zugangsrechte sowie Drehgenehmigungen zu
bestimmten Locations und führt in dessen Namen und Auftrag die Produktion,
Organisation und Betreuung sowie das Casting durch. Die entsprechenden Verträge
mit Dritten schließt der Auftraggeber selbst ab. Nur aufgrund einer
entsprechenden Vereinbarung wird der Auftragnehmer im Namen und im Auftrag des
Auftraggebers diese Aufgabe übernehmen. Drehgenehmigungen für Location bzw.
Genehmigungen für das Fotografien von und in bestimmten Locations wird der
Auftragnehmer nur dann besorgen, wenn er sich hierzu ausdrücklich vertraglich
verpflichtet hat. Das Risiko der auftragsgemäßen Erfüllung und Durchführung
sowie Durchführbarkeit des Projektes liegt ausschließlich beim Auftraggeber, es
sei denn, der Auftragnehmer hat diese Verpflichtungen schriftlich ausdrücklich
selbst übernommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Durchführung der
Produktion anwesend zu sein.
8.Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. MOTIVFILM behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann MOTIVFILM eine angemessene Erhöhung der
Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch
Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem
Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zu Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber MOTIVFILM
von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz von MOTIVFILM.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung
der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der
Sitz von MOTIVFILM, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer
ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Bergisch Gladbach, den 11.12.2011
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