Impressum:

MOTIVFILM
Joshua Murat
Cederwald 6
51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 - 961234

Steuernummer: 204/5254/2231 

 

mail:info@motivfilm.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden  Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen MOTIVFILM und dem Auftraggeber. Dies gilt auch insbesondere dann,  wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese  entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn MOTIVFILM in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen  MOTIVFILM und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2.Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1.  Jeder an MOTIVFILM erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe, Rohschnitte und Endschnitte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen  dem Auftragnehmer MOTIVFILM insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97. UrhG. zu.
2.3. Die Entwürfe, Rohschnitte und Endprodukte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MOTIVFILM  weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt MOTIVFILM, eine Vertragsstrafe  in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
2.4. MOTIVFILM überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabeder Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. MOTIVFILM hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer MOTIVFILM zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) üblichen Vergütung.
2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.Vergütung
3.1. Entwürfe und Endschnitte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. 
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Endschnitte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist MOTIVFILM berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die MOTIVFILM für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.Fälligkeit der Vergütung

 4.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des  Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb 10 Tagen zahlbar.

4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch - künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von MOTIVFILM hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
4.4. Bei Zahlungsverzug MOTIVFILM Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Endschnitten, Drehbüchern oder DVD-Covern werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design - Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
5.2. MOTIVFILM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOTIVFILM entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen für MOTIVFILM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, inbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Ton und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen und Endschnitten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Versendung der Arbeiten und von Entwürfen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat MOTIVFILM dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Produzenten geändert werden.

7.Haftung und Gewährleistung
7.1. MOTIVFILM verpflichtet sich , den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
7.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistung in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Er wird keinerlei Haftung für Serverausfälle, technische Probleme oder höhere Gewalt übernommen.
7.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Endschnitten oder Drehbüchern durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeitvon Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Drehbücher und Endschnitte entfällt jede Haftung von MOTIVFILM

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftraggeber nicht.

7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.8.MOTIVFILM verhandelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers die Verfügungs- und Zugangsrechte sowie Drehgenehmigungen zu bestimmten Locations und führt in dessen Namen und Auftrag die Produktion, Organisation und Betreuung sowie das Casting durch. Die entsprechenden Verträge mit Dritten schließt der Auftraggeber selbst ab. Nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung wird der Auftragnehmer im Namen und im Auftrag des Auftraggebers diese Aufgabe übernehmen. Drehgenehmigungen für Location bzw. Genehmigungen für das Fotografien von und in bestimmten Locations wird der Auftragnehmer nur dann besorgen, wenn er sich hierzu ausdrücklich vertraglich verpflichtet hat. Das Risiko der auftragsgemäßen Erfüllung und Durchführung sowie Durchführbarkeit des Projektes liegt ausschließlich beim Auftraggeber, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese Verpflichtungen schriftlich ausdrücklich selbst übernommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Durchführung der Produktion anwesend zu sein.

8.Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MOTIVFILM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann MOTIVFILM eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.  Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zu Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber MOTIVFILM von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz von MOTIVFILM.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von MOTIVFILM, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 Bergisch Gladbach, den 11.12.2011

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